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Fortschrittsbericht Aufbau Ost

Mit der Vereinbarung zum Solidarpakt II wurde die Finanzausstattung der ostdeutschen Länder langfristig auf eine sichere Grundlage gestellt: Von 2005 bis 2019 erhalten Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin insgesamt 156 Milliarden Euro in Form von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen

• zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten sowie

• zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft .

Die neuen Länder übernehmen die politische Verantwortung für den Erfolg der Mittelverwendung und berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten "Aufbau Ost" über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Die Berichte werden spätestens bis zum 15. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt.

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Fortschrittsbericht "Aufbau Ost des Landes Sachsen-Anhalt 2014"

Im aktuellen Fortschrittsbericht "Aufbau Ost des Landes Sachsen-Anhalt 2014", den Finanzminister Bullerjahn im September 2015 vorgelegt hat, konnte, wie im Vorjahr, erneut der vollständige Nachweis der erhaltenen Solidarpaktmittel aufgezeigt werden.

Eine Schlüsselrolle spielte dabei die erfolgreiche Finanzpolitik des Landes, indem langfristig Vorsorge getroffen und der Haushalt ohne neue Schulden aufgestellt wird. Im Bericht wird deutlich, dass das Land neben den erhaltenen Solidarpaktmitteln eigene Mittel erfolgreich für den Aufbau Ost eingesetzt hat.

Im Jahr 2014 lagen die Investitionsschwerpunkte unter anderem im Um- und Ausbau des Landestraßennetzes, in der Förderung der Breitbandversorgung, der Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie der informationstechnischen Ausstattung in Schulen und im Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur.

zum Fortschrittsbericht 2014

Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für Sachsen-Anhalt von 2005 - 2020