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Alterseinkünftegesetz

Alterseinkünftegesetz

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz)

Mit dem Alterseinkünftegesetz reagiert der Gesetzgeber auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste deutsche Gericht hat die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen, im Rahmen der gebotenen Neuregelung spätestens zum 01.01.2005 die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz sieht zur Gleichbehandlung der Altersbezüge einen Übergang zu einer "nachgelagerten" Besteuerung vor. Dieser Übergang wird jedoch schrittweise vollzogen:

Ab dem Jahr 2005 werden Renten mit mindestens 50 Prozent der Jahresbruttorente als sonstige Einkünfte steuerlich erfasst. Durch einen kontinuierlichen Anstieg der Prozentsätze in Schritten von jeweils 2 bzw. 1 Prozent setzt erst im Jahr 2040 eine umfassende Besteuerung und somit die vollständige Gleichbehandlung ein.

Altersvorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privater kapitalgedeckter Leibrentenversicherungen, werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung entsprechend, wird der Sonderausgabenabzug ab 2005 schrittweise in einem Zeitraum bis 2025 unter Berücksichtigung des Höchstbetrages von 20.000 Euro für Ledige, bzw. 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten, erweitert.

Bis zuletzt in den Vermittlungsverhandlungen umstritten war die Beibehaltung der Privilegierung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vollumfänglich steuerfrei bezogen werden konnten. Das Alterseinkünftegesetz regelt nunmehr eine hälftige Besteuerung dieser Erträge.

Das Alterseinkünftegesetz ist im Bundesgesetzblatt Nr. 33/2004, Teil I, S. 1427 veröffentlicht.
 

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Information Format
Bundesgesetzblatt Nr. 33/2004  PDF
Informationen zur Rentenbesteuerung
Mai 2023, Herausgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
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Broschüre "Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt." PDF
Häufig gestellte Fragen zum AltEinkG beantwortet durch das BMF PDF
Weitere Fragen zum AltEinkG beantwortet durch das BMF   PDF

Steuerberechnung für Rentner (Dieses Programm wurde mit freundlicher Genehmigung vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellt.)

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